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Pressemitteilung

Stadtrat vergibt Chance für eine Informationsfreiheitssatzung für Mainburg – oder: was kostet das AOK-Gebäude der Stadt?

Pressemitteilung des ÖDP-Ortsverbandes Mainburg

Der Mainburger Stadtrat hat in der Stadtratssitzung vom vergangenen Dienstag eine Initiative des ÖDP-Ortsverbandes zur Informationsfreiheit mit 1:21 Stimmen abgelehnt. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es schon lange in fast 70 Ländern der Welt, seit einigen Jahren schon deutschlandweit für Bundesbehörden und in 11 Bundesländern – nicht jedoch in Bayern. Weil dies von der CSU/FDP Landtagsmehrheit blockiert wird, muss sich jede bayerische Kommune selbst um eine Informationsfreiheitssatzung vor Ort kümmern. Der ÖDP-Ortsverband ist erstaunt, dass die Chance, eine Informationsfreiheitssatzung für Mainburg zu installieren, von allen nicht-ÖDP-Stadträten so einhellig mit fadenscheinigen Begründungen, wie im Artikel der Hallertauer Zeitung vom 26.10.2012 nachzulesen ist, vertan wurde. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass das Rathaus seit der Eröffnung des Bürgerbüros offen genug sei. Auch habe die Verwaltung immer ein offenes Ohr für den Bürger. Zudem wird im oben genannten HZ-Artikel ein Stadtrat zitiert, „eine Informationsfreiheitssatzung gehöre zu den Dingen, die die Welt nicht brauche“. Offenbar hat außer ÖDP-Stadtrat Gerhard Lang keiner der anderen Stadträte den genauen Wortlaut der Informationsfreiheitssatzung gelesen: wo Informationsfreiheit besteht, haben Bürger ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der öffentlichen Verwaltung. Das Bürgerbüro kann dazu natürlich keine Auskünfte erteilen. Prinzipiell geht es um die Umkehr des aus kaiserlich preußischen Zeiten stammen Grundsatzes, dass grundsätzlich alles geheim ist, es sei denn, dass im Ausnahmefall etwas der Öffentlichkeit gnädiger weise mitgeteilt wird. Da seit 1949 das Volk in (West-)Deutschland sich selbst regiert, stehen auch dem Volk alle Regierungs-Informationen zu, will heißen: grundsätzlich ist alles öffentlich, es sei denn dass im Einzelfall (z.B. aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes oder der öffentlichen Sicherheit) bestimmte Daten geheim gehalten werden müssen. Der Bürger ist in einer Demokratie doch der Souverän und hat Anspruch auf Akteneinsichtsrechte, wie sie eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung gewährleisten würde. Es kann nicht sein, dass es in Mainburg zugeht wie im alten Preußen, wo alle zu ihrem König und dem Hochadel aufgeschaut haben und sich dementsprechend zu verhalten haben.
Um konkrete Beispiele zu nennen: in der letzten Samstagsausgabe der Hallertauer Zeitung wird berichtet, dass die Stadt Mainburg das AOK-Gebäude kaufen will, ohne Angabe über die Kosten und ohne Angabe von weitergehenden näheren Informationen dazu. Wie hoch die tatsächlichen Kosten für den Bau der Realschule, der dazugehörigen Infrastruktur und der Turnhalle sein werden, steht ebenso in den Sternen. Es gibt noch weitere Projekte, welche viel Geld verschlingen werden und wo der Bürger momentan auch keinen Anspruch auf Detailinformationen (z.B. Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw.) hat. Wenn jemand, sei es Bürger oder die Presse, im Mainburger Rathaus wissen will, was mit den Steuergeldern geschieht, ist bis jetzt Funkstille. Natürlich können die Mitarbeiter im Bürgerbüro über diese Themen bislang keine Auskünfte erteilen. Dazu braucht es eine Informationsfreiheitssatzung!
So gilt im Landkreis Kelheim auf ÖDP-Initiative eine Informationsfreiheitssatzung bereits seit Anfang 2011. Auch die Stadt Abensberg hat eine solche seit 2011; übrigens ebenso mittlerweile fast 50 Kommunen in Bayern. Warum dort überall in den zuständigen Gremien diese Satzung offenbar als sinnvoll anerkannt wurde, hingegen in Mainburg nicht, bleibt nach dem eben Dargelegten das Geheimnis der Damen und Herren des Mainburger Stadtrats.

Hinweise:
1. Der genaue Text des Informationsfreiheitsgesetzes ist hier auf dieser Homepage als Pressemitteilung der Mainburger ÖDP vom 06.11.2007 im Archiv nachzulesen.
2. Unten steht der zugehörige HZ-Artikel vom 26.10.2012 als pdf-Scan zum Download bereit.

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