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Pressemitteilung

Reaktion der ÖDP Mainburg auf den "Prüfbericht zu Messungen elektromagnetischer Immissionen von Mobilfunksendeanlagen", der in der Stadtratssitzung am 01. März 20011 veröffentlicht wird

Antrag von ÖDP-Stadtrat Gerhard Lang im Mainburger Stadtrat

Für die ÖDP im Stadtrat Mainburg stelle ich folgenden Antrag in Sachen Mobilfunk:

Die Stadt Mainburg nimmt nach Veröffentlichung der Messergebnisse der elektromagnetischen Immissionen von Mobilfunksendeanlagen Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern auf, mit dem Ziel, die Immissionsbelastungen, gerade in der Grundschule Mainburg und am Sandelzhauser Gangsteig – Ecke Höhenweg, auf die im Konzept der LGA angeführten Vorsorgewerte zu senken.

Begründung:

- Bei dem Standort „Schlauchturm Feuerwehr“ handelt es sich nach Meinung der ÖDP Mainburg um einen besonders sensiblen Bereich, da in unmittelbarer Nähe die Grundschule und zwei Kindertagesstätten angesiedelt sind. Die Gesundheitsgefährdung für unsere kleinsten Schulkinder ist bei den vorliegenden Messergebnissen (36-mal höher als im Standortgutachten der LGA vorgesehen) zu groß.

- Nach diesen Messergebnissen (Grundschule Mainburg, Sandelzhauser Gangsteig – Ecke Höhenweg), die eklatant von den Vorgaben des Standortgutachtens der LGA abweichen, ist ersichtlich, dass die Umsetzung des Konzepts der LGA in keinster Weise gelungen und diese somit auch nicht sozialverträglich ist.

Ferner sollte die Stadt das derzeit nicht rechtsverbindliche Standortkonzept durch ein neues städtebaulich verbindliches Konzept, unter Einschaltung einer unabhängigen fachkundigen Stelle (z.B. Fachanwalt für Baurecht), ersetzen. Dabei sollen auch neue Festsetzungen bzw. Änderungen der textlichen Vorgaben von Bebauungsplänen und die derzeitigen Umgriffe von bestehenden Wohngebieten sowie unbeplanten innerörtlichen Arealen einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Änderung unterzogen werden.

Derzeit können die Mobilfunkbetreiber die Standorte fast ohne Zustimmung, nach vorherigen Mitwirkungsangebot, auswählen. (Siehe Schreiben der Telekom Deutschland GmbH vom 03.01.2001)

Auch die Festsetzung von Veränderungssperren wird in Erwägung gezogen.

Dass eine solche Planung zulässig ist, hat der BayVGH in seinem richtungsweisenden Urteil vom 02.08.07 aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Lang,
Mitglied des Stadtrates

ERGEBNIS: mit 24:0 Stimmen in der Stadtratssitzung vom 12.04.2011 angenommen.

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