Pressemitteilung
ÖDP will Votum des Stadtrats zum Wasserzweckverband Hallertau
Mainburger Verbandsräte sollen sich für Investitionskostenumlage auf Wasserpreis einsetzen
Die ÖDP-Fraktion hat beantragt, dass sich der Stadtrat Mainburg in der kommenden Sitzung am 26. September mit der angedachten Investitionskostenumlage des Wasserzweckverbands Hallertau befasst. Wie Fraktionssprecherin Annette Setzensack mitteilt, findet die ÖDP es wichtig und angemessen, dass sich das Beschlussgremium der größten Verbandsgemeinde - mit über der Hälfte aller Anschlussnehmer im Versorgungsgebiet - darüber eine Meinung bildet. Bisher gab es keine Aussprache dazu im Stadtrat. Die ÖDP hat einen Beschlussvorschlag formuliert, den die beiden Stadträte Konrad Pöppel und Annette Setzensack in der kommenden Stadtratssitzung mit ihren Ratskollegen diskutieren möchten. Konkret möchte die ÖDP den acht Mainburger Verbandsräten und ihren Stellvertretern mit auf den Weg geben, in den Beschlussgremien des Zweckverbands für eine maximal 50%ige Umlage der Investitionskosten über Verbesserungsbeiträge bei den Anschlussnehmern einzutreten. Mindestens die Hälfte der Kosten soll verbrauchsabhängig mit einer moderaten Erhöhung des Wasserpreises auf die Wasserverbraucher umgelegt werden.
Bindender Beschluss für Verbandsräte
Das „Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)“ sieht die Möglichkeit vor, dass Verbandsgemeinden den Verbandsräten aus ihrem Gemeindegebiet Vorgaben darüber machen, wie sie in den Gremien des Verbandes abstimmen. Da die Entscheidungen des Wasserzweckverbands für die Anschlussnehmer und Wasserverbraucher der Stadt Mainburg von großer Bedeutung sind, greift die ÖDP-Fraktion diese Möglichkeit in ihrem Antrag auf. Konkret beurteilen die ÖDP-Stadträte das aktuelle Vorhaben des Wasserzweckverbands, 100% der notwendigen Investitionskosten über Verbesserungsbeiträge bei den Anschlussnehmern, also den Grundstücks- und Gebäudeeigentümern einzuheben, sehr kritisch.
Die ÖDP-Fraktion sieht zwar eine Beteiligung der Anschlussnehmer (=Grundstückseigentümer) in einer ausgewogenen Größenordnung als sachlich gerechtfertigt an. Die Herstellung eines Wasseranschlusses trage zur Wertsteigerung eines Grundstücks bei. Die erstmalige Errichtung, aber auch der Erhalt und die vorausschauende Sanierung der zur Wasserversorgung notwendigen Einrichtungen und Infrastruktur liege somit auch im Interesse der Anschlussnehmer.
Wasserverbrauch als Bemessungsgröße für die Kostenumlage
Allerdings steht der langfristige Erhalt der Wasserversorgung auch in besonderem Maße im Interesse der eigentlichen Nutzer, also der Wasserverbraucher. Eine volle Umlage aller künftigen Sanierungskosten auf die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer würde diese einseitig belasten und sei daher aus Gerechtigkeitsgründen abzulehnen, schreibt die ÖDP in Ihrem Antrag. „Die Hauptprofiteure der Wasserversorgung sind die Wasserverbraucher. Deshalb soll der Erhalt der Wasserversorgung auch zu einem überwiegenden Anteil über den Wasserverbrauch finanziert werden. Wer viel Wasser verbraucht, greift in einem stärkeren Maße auf die Einrichtungen des WZV und auf die Ressource „tiefes Grundwasser“ zurück als ein sparsamer Wasserverbraucher.“ Auch für die Strom- oder Gasinfrastruktur werde schließlich kein Ergänzungsbeitrag erhoben, die Unternehmen finanzieren die Instandhaltung des Netzes komplett über den Verbrauchspreis.
Eine 100%ige Umlage der Investitionskosten auf den Wasserpreis bedeutet bei den vom Wasserzweckverband kommunizierten Rahmendaten eine akzeptable Erhöhung des Wasserpreises um 26,5 Cent pro Kubikmeter Trinkwasser gleichbleibend über 40 Jahre. Zugrunde gelegt sind dabei ein Verbrauch von 1,7 Mio. Kubikmeter Trinkwasser und Investitionskosten von 10,5 Mio. Euro, die mit einem Annuitätendarlehen zu 3% Zinssatz mit 40 Jahren Laufzeit finanziert werden.
Das vom Wasserzweckverband genannte Argument, dass bei zeitnaher Umlegung der Kosten auf die Anschlussnehmer über Verbesserungsbeiträge eine Darlehensaufnahme mit Finanzierungskosten (Kreditzinsen) vermieden wird, stellt Stadträtin Setzensack in Frage. „Die Kapitalkosten werden lediglich auf die Anschlussnehmer verlagert, die Gelder stehen bei den Gebäudeeigentümern nicht mehr für Investitionen oder Geldanlagen zur Verfügung.“
Zudem sei weiterhin und mit zunehmender Tendenz von einer abnehmenden Grundwasserneubildung (Klimawandel, Landnutzung) und einem zunehmenden Nutzungsdruck (Bewässerung etc.) auszugehen, weswegen eine Umlage über den Wasserpreis auch eine gewünschte Lenkungswirkung durch einen bewussteren Umgang mit wertvollem Trinkwasser haben wird.
Weiterhin macht sich die ÖDP-Fraktion in ihrem zweiteiligen Antrag Gedanken darüber, wie die Datengrundlage für Abwasserbeiträge im Stadtgebiet Mainburg künftig möglichst effizient aktualisiert werden können. Die ÖDP tritt für eine Abfrage der Grundstücks- und Gebäudesituation bei den Eigentümern mittels eines Formulars ein, dass der jährlichen Abrechnung beigefügt wird. Der Wasserzweckverband Bad Abbacher Gruppe habe dies zur Aktualisierung der Datengrundlage vor einigen Jahren ebenso gehandhabt. Auch wenn dieses Vorgehen weniger abgesichert ist als eine aufwändige Aufmessung vor Ort, ist sie wesentlich kostengünstiger als beispielsweise die aktuelle Datenerfassung durch ein externes Unternehmen beim Wasserzweckverband Hallertau mit ca. 1,8 Millionen Euro Aufwand, so die beiden Stadträte Setzensack und Pöppel.