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Pressemitteilung

Mainburger ÖDP für städtischen Strombezug nur aus regenerativen Quellen

Antrag von ÖDP-Stadtrat Gerhard Lang im Mainburger Stadtrat

Neue Rahmenvereinbarung zwischen den Bayer. Kommunalen Spitzenverbänden und der E.ON Bayern Vertriebs GmbH über die Belieferung der Verbrauchsanlagen mit elektrischer Energie (TOP 10 der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Mainburg) – Antrag auf Bezug von Ökostrom

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reiser, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mein Antrag vom 05.09.08 an den Stadtrat der Stadt Mainburg bzgl. „einer Definition von festen Klimaschutzzielen und Überprüfung ihrer Einhaltung“ wurde leider bisher in keinem Organ der Stadt bearbeitet. Dieser Antrag sieht u.a. folgende Klimaschutzziele für Mainburg vor:

"Die Stadt Mainburg folgt dem Beispiel der Teilnehmerstaaten des Kyoto-Protokolls, der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und setzt auch für sich ein zahlenmäßig klar definiertes Klimaschutzziel in seinem eigenen Verantwortungsbereich fest. Das Klimaschutzziel wird wie folgt definiert:

1. Einsparung von 40% CO2 als Leitparameter bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 als Berechnungsbasis.

2. Der Grad der Zielerreichung wird jährlich dokumentiert.

3. Die Stadt Mainburg setzt sich das Ziel, bis zum Jahr 2030 von fossiler und atomarer Energie vollständig auf regenerative Energie umzusteigen."

Ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung dieser oben genannten Ziele ist die Umstellung des gemeindlichen Strombezugs von sog. "Schmutz-Strom" (Strom aus Öl-, Braun-, Steinkohle- und Atomkraftwerken) auf "Ökostrom" (Strom aus 100% regenerativen Energiequellen).

Die Stadt Mainburg (öffentliche Gebäude, Straßenbeleuchtung) verbraucht pro Jahr im Schnitt ca. 937.000 Kilowattstunden (kWh) Strom. Bisher bezieht der Stadt Mainburg von E.ON sog. "Schmutzstrom". Aufgrund vergaberechtlicher Bestimmungen muss der Strombezug für die nächsten 4 Jahre (entspricht 3.75 Millionen kWh) europaweit ausgeschrieben werden. Bezöge die Stadt Mainburg künftig Strom zu 100% Strom aus regenerativen Energiequellen, so ließen sich für diesen Zeitraum 1950 Tonnen CO2 und enorme Mengen an radioaktivem Müll und damit über Jahrtausende andauernde Strahlungsbelastung vermeiden.

Hinweis: Bei der Erzeugung von Atomstrom entsteht nicht nur fester radioaktiver Müll, für dessen Endlagerung es bis jetzt noch kein einziges in Deutschland zugelassenen Verfahren, geschweige denn eine zugelassene Lagerstätte gibt. Das ist, wie wenn ein Flugzeug zu einem bestimmten Ziel startet, an dem jedoch noch keine Landebahn genehmigt, geschweige denn gebaut ist.

Außerdem werden bei Atomkraftwerken erhebliche Mengen des radioaktiven Edelgases Krypton 85 frei, welches um ein Mehrhundertfaches klimaschädlicher als CO2 ist. Darüber hinaus haben Untersuchungen im öffentlichen Auftrag ergeben, dass die Krebsraten von Kindern (Leukämieraten) im Umfeld von Atomanlagen statistisch signifikant höher als im Bundesdurchschnitt ist.

Für die ÖDP im Stadtrat Mainburg stelle ich daher den Antrag, dass "die Stadt Mainburg nur Strombezug aus 100 Prozent regenerativen Quellen ausschreibt und bezieht."

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Lang,
Mitglied des Stadtrats

Anhang:

Zusätzliche Hinweise:

1. Die meisten bayerischen Kommunen (Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und Zweckverbände) sind der dritten E.ON-Rahmenvereinbarung beigetreten. Diese läuft von 2006 bis Ende 2009.

2. Aus diesem Grund müssen die Kommunen neue Stromlieferverträge schließen.

3. Europaweit muss der Strombezug ausgeschrieben werden, wenn der Schwellenwert von rund 200.000 kWh überschritten wird. Da die meisten Gemeinden beabsichtigen, wieder bei E.ON im Rahmen einer neuen Vierjahresvereinbarung (die der Bayer. Gemeindetag kürzlich wieder mit E.ON ausgehandelt hat) einzusteigen (und hier vermutlich wieder beim billigsten Tarif, dem Schmutzstrom), berechnet sich der Schwellenwert aus dem wahrscheinlichen Stromkostenvolumen einer Kommune über einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Rechtsauffassung ist mittlerweile durch eine Reihe von Urteilen abgesichert und wird mittlerweile auch durch das Bayerische Wirtschaftsministerium sowie dem Bayer. Gemeindetag vertreten.

4. Unzulässig ist eine Alternativausschreibung, z.B. eine Ausschreibung zur Markterkundung, was entweder "Schmutzstrom" oder "Ökostrom" kosten würde. Es darf nur eine Sorte ausgeschrieben werden.

5. Zulässig ist laut Auskunft der Regierung von Niederbayern, auch wenn das oft unter Hinweis auf ein sog. Diskriminierungsverbot von E.ON-zugewandten Kreisen bestritten wird, dass nur Ökostrom ausgeschrieben wird!

6. Bei der Stromvolumenberechnung einer Gemeinde ist darauf zu achten, dass auch der Strom der Straßenlaternen (soweit diese in der betrieblichen Verantwortung der Gemeinde liegen) mit einzubeziehen ist.

7. Die CO2-Einsparung kann wie folgt berechnet werden: Pro kWh Ökostrom, der Schmutzstrom ersetzt, werden gegenüber dem bundesdeutschen Strommix 520 g CO2 eingespart.


Gerhard Lang,
Mitglied des Stadtrats

Ergebnis: Der Antrag mußte nichtöffentlich entschieden werden, da es um Angebotspreise der Enbergiekonzerne ging. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

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