Pressemitteilung
Mainburg erhält trotz Wildwuchs bei Casinos und Wettbüros kein Vergnügungsstättenkonzept
Stadtrat lehnt Initiative der ÖDP-Stadtratsfraktion mehrheitlich ab
Nachfolgend der Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion im Wortlaut. Nur 4 der 24 Stadträte haben das Vergnügungsstättenkonzept befürwortet - die Initiative wurde daher leider abgelehnt.
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Raster, sehr geehrter Herr Dempf, sehr geehrte Frau Weihard,
vor 5 Jahren war Mainburg als "bayerisches Las Vegas" als Stadt mit der angeblich höchsten Spielautomatendichte pro Einwohner in den Medien. Die ÖDP hat daraufhin den Antrag auf ein Vergnügungsstättenkonzept eingereicht, mit dem Ziel, Ausschluss- und Eignungsgebiete für Vergnügungsstätten im Stadtgebiet verbindlich festzulegen. Der Stadtrat hatte sich im September 2014 mehrheitlich gegen ein solches Steuerungsinstrument entschieden, da man aufgrund der bereits vorhandenen Spielhallendichte und der damals geltenden 250m- Abstandsregel kaum weitere Ansiedlungsmöglichkeiten für Casinos sah bzw. von einer gewissen Marktsättigung in Mainburg ausging. Weiter war ein Argument, dass sich das Glücksspielgeschehen künftig mehr ins Internet verlagern würde. Außerdem wurde eine strengere Stellplatzregelung für Vergnügungsstätten gefordert (und später auch umgesetzt), was wohl auch mehrheitlich als ausreichende Handhabung gesehen wurde.
Wir hatten bereits damals vor einer Verlagerung bzw. Ausweitung der Problematik auf die sogenannten Wettbüros gewarnt, denn es war damals bereits zu Anträgen gekommen, und es war damals wie heute klare Rechtslage, dass für Wettbüros die Abstandsregeln zu bestehenden Vergnügungsstätten nicht gelten. Leider haben wir damit Recht behalten. Offenbar sehen die Betreiber in Mainburg nach wie vor einen lukrativen Standort, und zwar hier konkret die gut frequentierten Einfall- bzw. Durchgangsstraßen und die Kernstadt. Nahezu regelmäßig werden der Stadtverwaltung in den letzten Jahren Anträge auf Errichtung von Wettbüros vorgelegt. Den jüngsten Antrag, der das leerstehende Geschäft in den Erdgeschoss-Räumen im Eckgebäude Freisinger Str./Ingolstädter Straße an der Bahnhofskreuzung zum Ziel hatte, konnte, wie einige Anträge vorher, durch die nicht nachgewiesenen, erforderlichen Stellplätze abgelehnt werden.
Wenn jedoch die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können, hat die Stadt kaum eine Handhabe. Trauriges Beispiel dafür ist das Wettbüro in der Mittertorstraße, welches der Besucher, der in die Innenstadt fährt, quasi als erstes wahrnimmt, zusammen mit den beiden Casinos im Blick geradeaus.
Vergnügungstätten wie Spielcasinos und Wettbüros machen die Ansiedlung von anderen Geschäften in unmittelbarer Umgebung unattraktiv (Trading-down-Effekt). Insbesondere in der Innenstadt, aber nicht nur dort, verfestigen sich damit die nach wie vor hohen Leerstände in Mainburg. Wir erneuern daher unseren Antrag aus 2014 auf die Erstellung eines Vergnügungsstättenkonzepts als Grundlage einer zu erlassenden Satzung, mit der dringenden Bitte, diesem im Sinne der weiteren positiven Stadtentwicklung stattzugeben.
Vorteile eines verbindlichen Vergnügungsstättenkonzepts:
-Rechtsverbindlichkeit für alle Beteiligten, Betreiber können sich z.B. im Internet über Ausschluss- und Eignungsgebiete informieren
-Anträge für Ausschlussgebiete werden von vornherein nicht gestellt, Stadt- und Kreisverwaltung wird von Anträgen, oft langwierigen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten entlastet
-positive Wirkung nach außen (Kommunen, die aktive städtebauliche Entwicklung betreiben, sind für an einer Ansiedlung interessierte Gewerbetreibende kalkulierbarer und attraktiver)
-sensible Gebiete um Kindergärten und Schulen können dauerhaft geschützt werden
-überschaubare Kosten, Erstellung ggf. von Stadtverwaltung bzw. Stadtentwicklung selbst möglich
-bei Konzessionsrückgabe von Spielhallen in Ausschlussgebieten ist eine erneute Vergabe wie z.B. in der Ladehofstraße geschehen, nicht mehr möglich
Ein Vergnügungsstättenkonzept ist nur ein Baustein einer erforderlichen gesamthaften städtebaulichen Entwicklungsplanung, aber ein wichtiger erster Schritt. Es sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob das Konzept also solches förderfähig ist.
Freundliche Grüße
Annette Setzensack und Konrad Pöppel
für die ÖDP Fraktion im Stadtrat